Änderung der AGBs - Lynk & Co AGB 2023 - Reifenwechsel Ersatzwagen

  • Happy New Year, hat sich jemand schon die Mühe gemacht die neuen AGBs mit den alten abzugleichen? Der Reifenwechsel scheint jetzt dauerhaft geändert worden zu sein. Jedenfalls muss der Kunde zukünftig selbst dafür in die Werkstatt fahren und nicht mehr übergangsweise.


    Ein Ersatzfahrzeug gibt es nur, wenn der Werkstattaufenthalt länger als einen Tag dauert. Problem, meine Werkstatt ist 50km entfernt, selbst wenn ich ein Ersatzfahrzeug bekomme, sind damit nur 100km kostenlos. Hier schrieb kürzlich jemand seine Werkstatt wäre 100km entfernt, na ihr ChefInnen von Lynk&co, merkt ihr selber, oder?

  • Neue Großtat vom „Du musst dich um nichts weiter kümmern“-Service!!!

    Dass sich AGBs immer mal ändern, bleibt nicht aus und ist auch nicht zu beanstanden.

    Ich finde es aber mehr als frech, alle Kunden selbst rausfinden zu lassen, was sich geändert hat. Wenn ich Lust auf Spiele wie „finde 12 Unterschiede“ habe, kaufe ich mir ne Rätselzeitung. Sind die zu faul oder zu doof, eine kleine Zusammenfassung zu machen, auf der man wenigstens ganz grob sieht, was sich geändert hat? Oder machten die das extra???

    :cursing:

    Lynk & Co 01, PHEV mit HK, blau, seit 07/22

    WB BigEasy von Stark-in-Strom

    :) :)für das Auto

    :/ :rolleyes: :thumbdown: :evil: :cursing: für den Service

  • Hallo,


    Ich dachte mit dem Hinweis -

    Wir haben unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen aktualisiert. Wenn du keine Lust hast, dich durch juristische Dokumente zu wühlen (was wir dir nicht verübeln können), haben wir für dich vorgesorgt: Das Dokument ist jetzt übersichtlicher und leichter zu lesen.

    Weitere Einzelheiten findest du in den aktualisierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wenn du damit einverstanden bist, brauchst du nichts weiter zu tun, sondern kannst einfach mit deinem 01 weiterfahren.„

    wären ggf. die Absätze, die einer Änderung unterzogen wurden, hervorgehoben dargestellt.

    Was will man uns sonst mit dem Text oben sagen?! Aber hier ist wieder der Wunsch der Vater des Gedankens.

    Die doch zyklisch wiederkehrenden Änderungen der AGB durch das Studium des gesamten Inhalts ausfindig zu machen ist nicht einfach, zumal man sich nicht sicher sein kann, dass tatsächlich vorher geltende Dokument zum Vergleich herangezogen zu haben.

    Es handelt sich lt. Word ja lediglich um

    - 35 A4 Seiten

    - 8747 Wörter

    - 32 Absätze

    - 1.228 Zeilen

    Also fleißig weiter lesen …

  • Also ich hatte gestern mal angefangen die AGBs zu lesen, aber vergleichen ist mir zu aufwendig. Ich glaube der Mehrkilometer ist um 1 Cent teurer geworden (jetzt 0,16 €). Vorher waren es 0,15 € oder???

    Ersatzfahrzeug erst bei Werkstattaufenthalt >1 Tag erscheint mir normal. Gab es vorher echt schon bei kürzeren Werkstattaufenthalt ein Ersatzauto?

    Ich fahre derzeit einen Lynk 01 (Plug-in Hybrid) MY 2022 ohne AHK in blau

  • Die Änderung der AGB ist schlicht nichtig. Punkt.

    Wer hier jemals klagt wird gewinnen. Sollte es also jemals mit denen Ärger geben, die alten AGB speichern....

    Ich bin durch diese AGB-Geschichte etwas - nennen wir es mal - irritiert. Läuft das immer so ab? Habe das Auto kurz vor dem Jahreswechsel bestellt und zu diesem Zeitpunkt waren auf der Homepage schon die neuen AGB hinterlegt. Das mit den 16 ct./km fiel mir aber auch erst nach dem Hinweis von naitang auf. Auf der Website stehen auch heute noch 15 ct. Was macht dich so sicher, dass diese Änderungen nichtig sind?

  • Ich bin durch diese AGB-Geschichte etwas - nennen wir es mal - irritiert. Läuft das immer so ab? Habe das Auto kurz vor dem Jahreswechsel bestellt und zu diesem Zeitpunkt waren auf der Homepage schon die neuen AGB hinterlegt. Das mit den 16 ct./km fiel mir aber auch erst nach dem Hinweis von naitang auf. Auf der Website stehen auch heute noch 15 ct. Was macht dich so sicher, dass diese Änderungen nichtig sind?

    Ganz einfach, erstens sind diese AGB schon deshalb nichtig weil AGB Änderungen nach Urteil des BGH zustimmungspflcitig sind. Zwar war das Urteil im Zusammenhang mit Bankgebühren, aber es ist extrem wahrscheinlich das man dies grundsätzlich annehmen kann.


    Zweitens sind selbst wenn die AGB nicht als ganzes nichtig sind mindestens die Teiländerungen nichtig die Überraschend, den Kunden Übergebühr belasten.

    Das mit den 16ct/km dürfte so ein Fall sein. Denn wenn der Kunde 15ct auf der HomePage sieht gilt das eher als ein Wert in irgend welchen Langen AGB.


    AGBs müssen auch verständlich sein.Da hab ich auch so teils meine Zweifel bei Lynk ob das komplett zutrifft.


    Aber wie so oft, wo kein Kläger da kein Richter.

  • Ich habe gestern die neuen AGB von einer Bank bekommen:

    1. Die ASGB wurden mir zugesandt.

    2. Auf eine Kündigungsfrist von X Tagen wurde hingewiesen

    3. Auf einem beiliegenden Brief wurde exakt alle Änderungen zu den vorherigen AGB aufgeführt und auch erläutert.


    Ich werde bei der Bank bleiben. Sie ist seriös und kundenorientiert. Abgesehen davon, sie ist auch dazu verpflichtet.