Selbstbeteiligung

  • Also in den AGBs steht es definitiv anders:



    15. VERSICHERUNG

    Die M2M-Mitgliedschaft umfasst eine Fahrzeug- und Straßenverkehrsversicherung („Versicherung"), die Folgendes abdeckt:

    • Haftung gegenüber Dritten;

    • Schäden am M2M Auto.

    Die Versicherung wird von Lynk & Co's Versicherungspartner angeboten und unterliegt den separaten Bedingungen unseres Versicherungspartners. Du kannst diese auf unserer Website hier finden. Du bist dafür verantwortlich, dass die Nutzung des M2M Autos im Rahmen der Versicherungsbedingungen erfolgt. Bitte beachte, dass die Versicherungsbedingungen zusätzliche Verpflichtungen und Einschränkungen für die Nutzung des M2M-Autos vorsehen können. Wir empfehlen daher, dass du dir die Zeit nimmst, diese zu lesen und zu verstehen, bevor du dein M2M-Auto in Empfang nimmst.

    Es ist nicht möglich, eine eigene Versicherung abzuschließen oder Änderungen an der bestehenden Versicherung vorzunehmen.

    Im Falle eines Unfalls oder einer Beschädigung des M2M-Autos ist deine Haftung, sofern ein solcher Unfall oder eine solche Beschädigung nicht auf eine Verletzung dieser M2M-AGB durch dich zurückzuführen ist, auf 500 EUR (die Schadensbearbeitungsgebühr) begrenzt.



    Es ist nicht möglich, eine eigene Versicherung abzuschließen oder Änderungen an der bestehenden Versicherung vorzunehmen.

    Im Falle eines Unfalls oder einer Beschädigung des M2M-Autos ist deine Haftung, sofern ein solcher Unfall oder eine solche Beschädigung nicht auf eine Verletzung dieser M2M-AGB durch dich zurückzuführen ist, auf 500 EUR (die Schadensbearbeitungsgebühr) begrenzt.

  • M2M bezieht sich auf Mitglied zu Mitglied, ich will nicht pedantisch sein, aber wir reden dann doch über Lynk zu Mitglied - oder?

    Ich weiß nicht ob sich M2M auf „M2L“ transformieren lässt. Ich bin da völlig unbedarft! Ich denke nur laut …

    Ich mache mir halt Gedanken und ggf. gibt es in unserem Kreis Mitglieder, die das inhaltlich besser beurteilen können.

  • Schon richtig, sie sprechen jedoch auch in anderem Zusammenhang von M2M, also klassisch MzuM:

    2. ZUSTAND DES MITGLIED-ZU-MITGLIED-FAHRZEUGS M2M BEI RÜCKGABE

    Beispiele für Verstöße:

    • M2M Fahrzeug nicht gereinigt (innen und außen)

    • M2M Fahrzeug nicht gereinigt – außen

    • Geruch im M2M Fahrzeug (z. B. Rauch, Haustiere, Erbrochenes usw.)

    • M2M Fahrzeug wurde ohne vollen Kraftstofftank zurückgegeben

    • Übermäßiger Verschleiß des Mitglied-zu-Mitglied-Fahrzeugs (z. B. Kratzer, Steinschlag, abgenutzter Innenraum)

    • Nicht autorisierte Änderungen am Mitglied-zu-Mitglied-Fahrzeug, die rückgängig gemacht werden müssen (z. B. Aufkleber, Dachbox, unbefugter Wechsel von Rädern und/oder Reifen, usw.)

    • Fehlende Teile (z. B. Serviceheft, Ladekabel, Abschlepphaken)

  • Um das Zitat von Steke aus den AGB zu vervollständigen:


    "Unsere Monatliche Membership („Monatliche Mitgliedschaft", „M2M“) gibt dir die Möglichkeit zur Nutzung eines Lynk & Co Car und anderen Lynk & Co Services für die Dauer deiner Monatlichen Mitgliedschaft zum vereinbarten Preis. Eine vollständige Aufstellung aller darin enthaltenen Lynk & Co Services und die entsprechenden Bedingungen findest du im Abschnitt III („M2M Services"). "


    Für mich besteht da kein Zweifel, dass sie mit "M2M" die monatliche Mitgliedschaft meinen und damit ist für mich auch Artikel 15 klar. Kleiner Lynk-Gag am Rande: Der Versicherungsvertrag soll sich im persönlichen Kundenbereich befinden, bei mir ist hinter dem Link dort aber kein Dokument hinterlegt. Bei Euch auch nicht?

  • Ich werde es mal ausprobieren und dann berichten. Ich hatte leider einen kleinen Schaden verursacht mit dem Lynk und einen kleinen Rempler beim Rückwärtsfahren bei einem anderen PKW verursacht. Dumm gelaufen. Unabhängig von der Selbstbeteiligung: Die Abwicklung des ganzen Unfalls ist ein Desaster. Man hat praktisch nichts (Versicherungsunterlagen) und die Abwicklung am Telefon ist schlimmer als man es sich vorstellt. Mir tat vor allem mein Unfallgegner leid, normalerweise gibt man die Versicherungsnummer durch und evtl. ne Schadensnummer und gut ist es. Macht Fotos/Protokoll und reicht das nacht. Gut ist es. Am Telefon gab es widersprüchliche Aussagen, der Unfallgegner sollte unbedingt seien Versicherung informieren die sich um die Abwicklung kümmert (Häh? Die wussten auch nicht davon). Wir haben dann einvernehmlich die Polizei gerufen, die eigentlich gar nicht anrücken wollte bei dem vergleichsweise kleinen Unfallschaden. Bin ich auch echt froh drüber. Am Telefon hiess es erst die ganze Zeit brauchen wir nicht, jetzt wo wir es gemacht haben wollen sie einen Polizeibericht und ich habe "nur" ein Aktenzeichen, mit dem die Versicherung die Akte abrufen kann - was anderes machen die gar nicht aus Auskunft der Kollegen. Das versteht Lynk wohl nicht, jetzt wollen sie etwas, was sie eigentlich gar nicht verlangt hatten. Ich habe keine Ahnung wie das weitergeht. Mir tut auch echt mein "Unfallgegner" leid, versichert wird das Auto ja sein, nur einfach wird das nicht. Soll sich wohl besser einen Anwalt nehmen. Nur kann ich auch nicht wirklich helfen, mir geht es ja auch nicht anders, nur hat der Lynk weniger abbekommen.

  • Das klingt ja super. Stimme Dir zu - wenn unbeteiligte Dritte mit in den Service-Sumpf hineingezogen werden, dann ist das Mist. Und gerade bei Unfällen kann man nicht irgendwann resigniert abwinken und wie z.B. bei Nichtabholung des gekündigten Autos die Karre irgendwo verrotten lassen. Meine dritte Bitte um einen Termin für den Wechsel auf Sommerreifen vor einer Woche verhallte übrigens wieder mal ungehört. Also werde ich die Wintersocken wohl durchfahren...

    Über die App gelang es mir nun immerhin, die Versicherungsbedingungen einzusehen. Nach dem Querlesen sind für mich die letzten Zweifel, dass es hier irgendwelche unrealistisch niedrigen Deckungsgrenzen gibt, ausgeräumt. Passt alles. Auch fand ich einen Beleg dafür, dass die folgende Aussage auf der Website nicht richtig ist:


    2. Deine Windschutzscheibe erleidet einen Steinschlag auf der Autobahn. Der geringfügige Schaden kann problemlos repariert werden und die Reparaturkosten belaufen sich auf weniger als 500 €. Du bezahlst also nur die Reparaturkosten.


    Natürlich ist es wie üblich. Wenn die Scheibe repariert werden kann, dann entfällt die Selbstbeteiligung. Hier der Wortlaut:


    (2) Sonderregelung für Glasbruchschäden

    Wird die Reparatur eines Glasbruchschadens an der Scheibenver- glasung des Fahrzeugs gemäß Ziffer 1.5.2 Absatz 2 ohne einen Scheibenaustausch durchgeführt, ziehen wir keine Selbstbeteili- gung ab.