Ich würde raten, auch nicht unter Vorbehalt zu zahlen, wenn das Thema strittig ist. Abgesehen davon, dass man dem Geld hinterher rennen muss, kann z. B. schon eine Teilzahlung als Schuldanerkenntnis gewertet werden.👆 und dann wird es unwahrscheinlich, dass man sein Geld zurück holen kann.
Klar, wenn man Schaden verursacht hat, muss man dazu stehen und zahlen, aber so klang es ja beim TE nicht.
Inkasso gegen Privatpersonen ist glaube ich auch nur gestattet, wenn diese der Forderung nicht widersprochen haben.