Rückforderung von Abogebühren wegen fehlender Funktionen

  • Seit Anfang Oktober fahre ich jetzt den Lynk im Abo. Wie hier schon mehrfach berichtet ohne Internetfunktion, d.h. auch ohne Sharingmöglichkeit. Der Kundenservice hat mir nun empfohlen eine Teilrückforderung der Abogebühren per Email anzumelden. Ich soll auch gleich eine Summe angeben. Was meint Ihr ist angemessen? 50%, 15%, 5%??? - Es ist mein erstes Abomodell, ich habe dementsprechend auch keine Vorstellung davon, was man einfordern könnte. Was meint Ihr? Ich freue mich über Eure Meinungen.

    Beste Grüße

    Jörg

  • Chinaboeller

    Hat den Titel des Themas von „Rückforderung von Abogebührenn wegen fehlender Funktionen“ zu „Rückforderung von Abogebühren wegen fehlender Funktionen“ geändert.
  • Interessantes Thema und bin gespannt wie das ausgeht. Wie viel Prozent man da aber mindern kann, da das Internet nicht funktioniert, ist so eine Sache.


    An sich, unabhängig vom Abo, sollte der Hersteller die Möglichkeit der Nachbesserung haben. Was ist denn überhaupt schon gemacht worden? Bei mir zb. ging das Internet auch erst nicht, war dann in der Werkstatt und nach dem Update dort läuft alles. Das wurde schon gemacht?


    Und wenn das nicht hilft, dann wird man wohl eher mal was reparieren müssen. Finde die Idee vom Service, einfach gleich mal was zu fordern, schon recht wild.


    Viel Erfolg!

  • Das Geschäftsmodell der Mitgliedschaft und des Abos beinhaltet unter anderen die teilweisen Refinanzierung der Beiträge durch sharing. Zum Zeitpunkt der Unterschrift wurde von Lynk nicht darauf hingewiesen, dass das sharing aufgrund von Software-Problemen nicht garantiert werden kann. Da würde ich mal einen Anwalt fragen.

  • Es gab insgesamt 3 Updates, immer in Verbindung mit einem Werkstattaufenthalt. Leider ohne Erfolg.

  • Hi, mach das lieber über einen Anwalt und mehr als 10% empfinde ich für als zu viel.


    Aber letztendlich am besten immer versuchen es qausi ohne Druck zu klären. Diese Anwaltmentalität finde ich immer bedingt gut, aber häufig leider immer häufiger notwendig. :/


    Den letztendlich funktioniert das Auto in seinen Funktionen als Auto, sowie der Komfortkram und ebenso auch die Navigation, auch wenn sie langsam und nicht aktuell sein wird.


    Aber schau Mal in den AGBs.

    Irgendwo stand was davon, dass sie im Grunde nur das Auto stellen und alles andere nice to have ist.

    Mich kann aber auch meine Erinnerung trügen. Daher Anwalt, wenn eine Rechtschutz besteht.


    PS: bin keinesfalls Fan von der Art und Weise wie die Firma mit uns als Abo und Cash Kunden umgeht und ehrlich gesagt, bin ich auch nicht mehr so vom Auto ansich überzeugt.

  • Den letztendlich funktioniert das Auto in seinen Funktionen als Auto, sowie der Komfortkram und ebenso auch die Navigation, auch wenn sie langsam und nicht aktuell sein wird.

    Das Navi funktioniert nicht einmal langsam. Er erkennt ein paar Ziele im Umkreis von 50km, sonst gar nichts. Die App kann gar keine Verbindung zum Auto aufnehmen, d.h. Sharing geht nicht und ich kann nicht einmal mein Kilometerkontingent abrufen (soll wegen des Reifentroubles 500km geschenkt bekommen haben). Vom Service war ich tatsächlich nie überzeugt, vom Auto mal mehr, mal weniger.

  • Wie traurig,


    da wird sofort über einen Anwalt diskutiert, weil etwas nicht zu 100 % funktioniert hat,

    und vielleicht kann man da noch 5 % Rückvergütung einklagen !!


    Hast doch ein tolles Fahrzeug für einen Spottpreis gehabt, gab es keine Möglichkeit das

    Fahrzeug zu tauschen ?




    Gruss

    Klaus

    Einmal editiert, zuletzt von Meck0103 () aus folgendem Grund: Schreibfehler

  • Das Navi funktioniert nicht einmal langsam. Er erkennt ein paar Ziele im Umkreis von 50km, sonst gar nichts.

    Hi, wie bei mir. Meine Wohnadresse gibt es nichtmal im Navi, weil es dir Straße erst seit 2021 gibt. Nice. Aber für alte Straßen in Berlin geht's noch.

    Und alles im Zusammenhang mit der App geht auch nicht.


    @Bavaria

    Hier geht's um nicht gelieferte Leistungen, die trotzdem bezahlt werden Wien..

    Weil andersherum stehen die sofort auf der Matte und fragen "Wo ist mein Geld" und Mahnen sofort.

    Du bestellst ja auch nicht bei Amazon und wenn's nicht kommt "ach egal!"


    Und Unternehmen versuchen natürlich so wenig wie möglich für so viel Geld wie möglich zu bieten. Sie versuchen halt zu wirtschaften, desto wichtiger ist es aber auch den Firmen Grenzen aufzuzeigen.


    BG

    Steven


  • Und Unternehmen versuchen natürlich so wenig wie möglich für so viel Geld wie möglich zu bieten. Sie versuchen halt zu wirtschaften, desto wichtiger ist es aber auch den Firmen Grenzen aufzuzeigen.


    BG

    Hallo Steven,


    will hier nichts schönreden, aber sicherlich wird niemand hier so schnell der Firma Lynk&Co die Grenzen aufzeigen, das ist schon lächerlicher Größenwahngedanke !


    Außerdem, mal ganz ehrlich....das Fahrzeug wird von Lynk zu einem Spottpreis angeboten, monatlich kündbar, ja wo gibt es denn

    sonst so ein Angebot für so ein Fahrzeug ?

    Ob Lynk da groß versucht zu Wirtschaften bezweifle ich bei diesen Preisen, aber das war schon immer so, wenn man was bezahlen muß

    fühlt sich der Großteil ausgebeutet, sei es beim Auto oder seien es Mieter, die noch so günstig wohnen können, der Vermieter

    ist halt immer ein Ausbeuter.


    Nichts für Ungut

    beste Grüsse Klaus

    Einmal editiert, zuletzt von Meck0103 () aus folgendem Grund: Schreibfehler

  • Bin etwas irritiert…. Weil der Preis so günstig ist, sollte man auf Vertragserfüllung verzichten?

    Verträge sind einzuhalten, alte Regel. Kein „aber…“!

    Prinzipiell habe ich den Vertrag geschlossen, weil mir die versprochene Leistung das Geld wert war. Umgedreht ist es ja genauso, Lynk denkt, für den Preis die Leistung incl. Marge erbringen zu können.

    Und mein Ziel ist es ja nicht, möglichst viel Geld wieder zurück zu bekommen. Ich will die vereinbarte Leistung.

    So, wie z.B. die Sharingfunktion u. a. beworben wird bzw. so selbstverständlich heute ein funktionierendes Navi im Auto sein sollte, denke ich, dass 25% nicht unangemessen sind. Zumal man ja merkt, dass kein/kaum echtes Bemühen zur Mängelbeseitigung erkennbar ist. Organisationsversagen nennt man das. Und das sollte schon sanktioniert werden.

    Meine Meinung. Andere natürlich zulässig…

    Viele Grüße

    Dirk

    Lynk & Co 01, PHEV mit HK, blau, seit 07/22

    WB BigEasy von Stark-in-Strom

    :) :)für das Auto

    :/ :rolleyes: :thumbdown: :evil: :cursing: für den Service