Beiträge von hasi1

    Hallo Mats, Wie heißt es so schön, zwei Juristen, drei Meinungen ;-).

    Es kommt immer auf den konkreten Einzelfall an. Für die allgemeine dreijährige Verjährungsfrist, muss der Anspruch zunächst einmal überhaupt entstanden sein. Anders als im klassischen Leasing gibt es hier aber bei Rückgabe keinerlei Minderwertgutachten, auf dem der Anspruch begründet wird. Das Rückgabeprotokoll enthielt außer dem Kilometerstand und Tankstand hierzu schlichtweg nichts. Stattdessen wird ein Schaden fast ein Jahr nach Rückgabe erstmalig durch den Anbieter überhaupt geltend gemacht. Der Schaden hätte aber genauso innerhalb des Jahres beim Anbieter entstanden sein können. Wenn sich der Anbieter fast ein Jahr Zeit lässt, den Sachverhalt zu prüfen und dann den Schaden zu reklamieren, dann würde er vermutlich auch in einem klassischen Leasingvertrag damit nicht durchkommen.

    Das ganze ist mir auch passiert nach Rückgabe des Abo-Fahrzeuges.

    Zunächst wurden Mehrkilometer berechnet, was ok war. Hatte ich ja schließlich auch gefahren. Dann kam nach etlichen Monaten Kosten für Reparaturen am Fahrzeug in Höhe von gut ca. 1500 Euro.

    Wichtig, bei Rückgabe einer Mietsache verjähren entsprechende Ansprüche 6 Monate ab dem Zeitpunkt der Rückgabe. Also auf keinen Fall zahlen. Nach so lange Zeit kann die Gegenseite keinerlei Kosten mehr eintreiben, völlig unabhängig davon, ob die in der Sache begründet wären. Nachdem ich die Einrede der Verjährung erhoben hatte, kam direkt via Mail die Bestätigung, dass die Rechnung storniert worden ist.