Beiträge von Sascha 87

    zu 1.) Es liegt am Getriebe, das braucht ne Gedenksekunde

    zu 2.) Diese Erfahrung kann ich nicht bestätigen

    zu 4.) Zum Vergleich: ich fahre noch eine E-Klasse von Baujahr 2010 mit Xenon Licht, das LED Licht ist zwar was heller aber ich würde das nicht als großen unterschied bezeichnen.

    zu 6.) Wenn du das Auto entriegelst und den Ladestecker am Auto raus und wieder rein steckst dann lädt er weiter, bei mir zumindest.

    zu 7.) Softwareupdate stört mich auch, habe deshalb morgen einen Werkstatttermin.

    Steht auch so beim Support, Zitat:

    Ist der Höchstbetrag, den du pro Unfall zahlen musst, wenn die Versicherungsgesellschaft erklärt, dass sie für den Unfall haftet. Die Schadenbearbeitungsgebühr pro Unfall beträgt 1000 €. Das heißt, wenn die Reparaturkosten des Unfalls unter 1000 € liegen, musst du nur die Reparaturkosten und nicht die Schadensbearbeitungsgebühr bezahlen. Sind die Reparaturkosten des Unfalls hingegen höher als 1000 €, sind nur 1000 € (die Schadensbearbeitungsgebühr) zu zahlen.


    Hier ein paar Beispiele:

    - Du bist auf dem Weg zur Arbeit und stößt mit einem anderen Auto zusammen, die Polizei und die Versicherung erklären, dass du für den Unfall verantwortlich bist. Die Reparaturkosten sind höher als die Schadensregulierungsgebühr; daher musst du nur die Schadensregulierungsgebühr (1000 €) zahlen.

    - Während der Fahrt auf der Autobahn trifft ein Stein die Windschutzscheibe und zerbricht diese. Der Schaden kann repariert werden und die Kosten sind geringer als die Schadenbearbeitungsgebühr; daher musst du nur die Reparaturkosten bezahlen.


    Die Schadenbearbeitungsgebühr hat keinen Einfluss auf die finanzielle Entschädigung, die du im Falle eines Unfalls von der Versicherung erhalten könntest, zum Beispiel für medizinische Kosten.

    - u bist auf dem Weg zur Arbeit und stößt mit einem anderen Auto zusammen, die Polizei und die Versicherung erklären, dass du für den Unfall verantwortlich bist. Die Reparaturkosten sind höher als die Schadensregulierungsgebühr; daher musst du nur die Schadensregulierungsgebühr (1000 €) zahlen.

    - Während der Fahrt auf der Autobahn trifft ein Stein die Windschutzscheibe und zerbricht diese. Der Schaden kann repariert werden und die Kosten sind geringer als die Schadenbearbeitungsgebühr; daher musst du nur die Reparaturkosten bezahlen.

    Die Schadenbearbeitungsgebühr hat keinen Einfluss auf die finanzielle Entschädigung, die du im Falle eines Unfalls von der Versicherung erhalten könntest, zum Beispiel für medizinische Kosten.

    Ein vergleichbares Fahrzeug zu den Konditionen habe ich noch nicht gefunden, und wenn dann mit nur 5000km/Jahr.

    Was die Zölle angeht, es wäre nichts anderes wie Strafzölle, es ist nicht die Schuld der Chinesen wenn wir es nicht schaffen kostendeckend vernünftige Fahrzeuge zu produzieren, in meinen Augen ein politisches Problem in Bezug auf Steuern etc....

    Hab heute angerufen, die 1000 € sind nur wenn man selbst schuld ist, wenn der Schaden weniger als 1000€ sind dann zahlt man auch weniger.

    versteh ich nicht, so wie die das schreiben muss ich die 1000€ blechen bei einem NICHT selbst verschuldeten Unfall. Und was ist wenn ich schuld bin? Trage ich dann die gesamt Kosten? =O :saint:

    Oder ist es einfach eine Abwicklungsgebühr und in diesem Sinne nicht die Selbstbeteiligung?? :?:

    Ich hatte noch nie in meinem Leben einen Autounfall, dennoch interessiert mich das jetzt, ich werde nachher mal die Servicenummer anrufen und nachfragen.