Nachzahlung nach 14 Monaten

  • Hallo Mats, Wie heißt es so schön, zwei Juristen, drei Meinungen ;-).

    Es kommt immer auf den konkreten Einzelfall an. Für die allgemeine dreijährige Verjährungsfrist, muss der Anspruch zunächst einmal überhaupt entstanden sein. Anders als im klassischen Leasing gibt es hier aber bei Rückgabe keinerlei Minderwertgutachten, auf dem der Anspruch begründet wird. Das Rückgabeprotokoll enthielt außer dem Kilometerstand und Tankstand hierzu schlichtweg nichts. Stattdessen wird ein Schaden fast ein Jahr nach Rückgabe erstmalig durch den Anbieter überhaupt geltend gemacht. Der Schaden hätte aber genauso innerhalb des Jahres beim Anbieter entstanden sein können. Wenn sich der Anbieter fast ein Jahr Zeit lässt, den Sachverhalt zu prüfen und dann den Schaden zu reklamieren, dann würde er vermutlich auch in einem klassischen Leasingvertrag damit nicht durchkommen.